Herzlich Willkommen
 
Spiel mal wieder!

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kurz zusammengefasst:

 • Das Betreten der Anlage geschieht auf eigene Gefahr.

 • Der Anlagenbetreiber und seine Angestellten sind NICHT für Unfälle oder Personenschäden haftbar zu machen.

 • Eltern haften für Ihre Kinder.

 • Sollten die Eltern oder andere erwachsene Personen ein Kind allein in der Anlage lassen, wird die Aufsichtspflicht nicht durch den Betreiber der Anlage übernommen.

 • Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht (bzw. nur mit vorheriger Absprache) erlaubt.

 • Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.

 • Die Spielregeln sind zu beachten.


Ausführlich:

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für die Minigolfanlage Pfullingen (nachfolgend „MGP“ genannt) und sind für jeden Nutzer, Gast oder Besucher (nachfolgend „Besucher“ genannt) bindend. Mit dem Betreten der MGP werden die nachfolgenden Bedingungen anerkannt.

1. Die Nutzung aller Erlebnisse der MGP ist nur gestattet, wenn der Besucher diese AGB gelesen und diese durch den Zugang über den Eingangsbereich hinaus anerkannt hat. Die AGB gelten für die gesamte Aufenthaltszeit auf dem Gelände der MGP.

2. Die MGP ist jederzeit und ohne Einschränkung berechtigt, die AGB zu ändern oder zu ergänzen. Jeder Besucher wird hierüber durch den Aushang der neuen AGB informiert. Änderungen können zum Beispiel bei Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder aus Änderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse resultieren.

3. Die Nutzung aller Angebote der MGP erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Unfällen oder Verletzungen jeder Art und /oder allgemeinen Personen- oder Sachschäden und daraus resultierenden Schäden, haftet die MGP im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für sonstige Schäden haftet die MGP nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die MGP und sein Personal übernimmt keine Haftung für Personen oder Sachschäden, die sich im Rahmen des Spielbetriebs ereignen. Dasselbe gilt für Schäden durch Dritte. Die Gäste sind angehalten, etwaige Mängel an der Ausrüstung oder Ausstattung der MGP unverzüglich dem Personal mitzuteilen. Der Haftungsausschluss erstreckt sich auf alle vom Spieler eingebrachten Sachen. Bei Zuwiderhandlung oder Verstößen gegen Anweisungen oder Sicherheitsforderungen, übernimmt die MGP keine Haftung für damit verbundene Schäden.  

4. Ein sorgfältiger Umgang mit den Gegenständen, Ausrüstungen, Ausstattungen und Spielgeräten wird zwingend vorausgesetzt. Wir weisen darauf hin, dass bei fahrlässiger Beschädigung oder unsorgfältiger Behandlung Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. 

5. Für Kinder unter 18 Jahren haften die erziehungsberechtigten Eltern für jeden von ihnen oder ihnen zugefügten Schaden. Dies gilt auch für Minderjährige ohne Begleitung eines Erwachsenen mit Aufsichtspflicht. Auf die gesetzliche Haftung gesetzlicher Vertreter oder Aufsichtspersonen wird ausdrücklich hingewiesen. Im Falle einer Zutrittsgewährung wird kein vertragliches oder gesetzliches Beaufsichtigungsverhältnis mit der MGP begründet, insbesondere nicht gemäß §832 BGB.

6. Die Minigolfanlage kann ohne vorherige Reservierungen genutzt werden. Die jeweiligen Preise und Öffnungszeiten stehen auf der Internetseite der MGP und hängen an der Kasse aus. Der Preis für die Teilnahme an einer Veranstaltung der MGP ist im Voraus fällig. Es besteht allerdings kein Anspruch auf Nutzung des Angebotes der MGP. Die MGP ist aus wichtigem Grund berechtigt, die Nutzung zu unterbrechen, zu verschieben oder gänzlich zu verwehren.

7. Bei Inanspruchnahme von Gutscheinen und Aktionen sind diese beim Eintreffen an der Kasse vor Bezahlung anzusagen und unaufgefordert vorzuzeigen. Andernfalls verlieren diese ihre Gültigkeit. Pro Kalendertag kann nur ein Gutschein eingelöst werden. Zwei oder mehrere Aktionen können nicht miteinander kombiniert werden.

8. Gutscheine aller Art können nur gegen Teilnahme an den Angeboten der MGP eingelöst werden. Jegliche Auszahlung oder Rückzahlung von Bargeld ist grundsätzlich ausgeschlossen.

9. Die Produktdarstellung der MGP in sämtlichen Medien ist unverbindlich und stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Die MGP kann Preise jederzeit eigenständig und ohne Angabe von Gründen anpassen. 

10. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht (bzw. nur mit vorheriger Absprache) erlaubt.

11. Die Spielregeln und sind unbedingt zu beachten. Sämtlichen Anweisungen des Personals ist umgehend Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung kann ein Besucher jederzeit und ohne Entschädigung oder Kostenerstattung gleich jeder Art unverzüglich der MGP verwiesen werden. Ein sofortiger Verweis bedeutet automatisch eine gleichzeitige Kündigung des Nutzungsvertrages.

12. Die MGP hat das Recht, nach mündlicher Anmeldung oder Aushang im Eingangsbereich der Kasse Fotos und Videos zu fertigen und diese gewerblich in unveränderter oder veränderter Form in allen Medien zu verwerten. Dieser Genehmigung kann nur schriftlich und vor Nutzung der MGP widersprochen werden.

13. Das Fertigen von Fotos, Videos oder sonstigem Bildmaterial innerhalb der MGP, der Mitschnitt eines Spiels, die Aufnahme der MGP ist nur zu rein privaten Zweck zulässig. Jede Form der Nutzung zu gewerblichen Zwecken ist in jeder Form streng untersagt. Bei Zuwiderhandlung behält sich die MGP Schadenersatzansprüche vor.  

14. In der MGP sind ausschließlich diese AGB wirksam. Bei Nutzung durch gewerbliche Vertragspartner oder Firmengruppen wird ausdrücklich anerkannt, dass diese AGB Geltung haben, in Ausschluss jeder etwaiger Geschäftsbedingungen jener Gäste. Dies ist auch der Fall, wenn ein gewerblicher Vertragspartner seine Geschäftsbedingungen zuvor mitgeteilt hat und diesen nicht durch die MGP widersprochen wurde. 

15. Die Mitarbeiter und Bevollmächtigte der MGP üben das Hausrecht aus.

16. Im Falle der Nichtbeachtung einer oder mehrerer der hier aufgeführten Punkte, oder bei generell unzulässigem Verhalten durch einen oder mehrerer Spieler ist die MGP berechtigt, einen oder mehrere Spieler der Anlage zu verweisen, sowie, wenn aus sicherheitstechnischen Gründen nötig, die MGP zu räumen und ggf. den Betrieb zu unterbrechen oder gänzlich einzustellen.

17. Der Gerichtsstand ergibt sich ausschließlich aus dem Geschäftssitz. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

18. Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

19. Sollten einzelne Vereinbarungen oder die Vereinbarung insgesamt unwirksam sein oder werden, so treten anstelle der unwirksamen Vereinbarungen rechtsgültige Vereinbarungen, die der/den unwirksamen am nächsten kommen. Im Zweifelsfall gilt immer die derzeit gültige Fassung des BGB.